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BAföG- Berufsausbildungsförderungsgesetz

Durch das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) wird die staatliche Unterstützung für die Ausbildung von Schülern und Studenten geregelt. Das sog. Meister-BAföG, regelt bei Handwerkern und anderen Fachkräften die finanzielle Unterstützung,ist im Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) geregelt.
Es gibt Schüler-, Auszubildenden-, Meister- und Studien-BAföG.

Damit mehr junge Menschen ein Studium aufnehmen können, setzt die SPD auf ein starkes BAföG.
Die SPD wird das BAföG darüber hinaus weiterentwickeln und auf breitere Füße stellen.
Ein System der Studienfinanzierung muss zum Ziel haben, dass Studieren nicht vom sozialen Status der Eltern abhängig ist. Neue Ideen dürfen sich nicht in einem Prämiensystem, das sich von der Wirtschaft abhängig macht, erschöpfen, sondern müssen auf klaren Rechtsansprüchen basieren. Nur so kann es gelingen, dass der Aufstieg durch Bildung für Alle und nicht nur für wenige, in unserer Gesellschaft sowieso schon Begünstigte möglich ist.

Neue Regelung:
Die Bedarfssätze steigen zum Schuljahr bzw. Wintersemester 2008/2009 um 10 Prozent, die Freibeträge vom Einkommen der Auszubildenden, ihrer Ehegatten und Eltern jeweils um 8 Prozent. Der Förderungshöchstsatz beträgt damit 643 Euro, wobei durch die höheren Freibeträge noch mehr Auszubildende einen Anspruch auf Förderung erhalten.Für alle Auszubildenden gilt zudem, dass ihre Minijobs mit einem Verdienst bis zu 400 Euro brutto anrechnungsfrei bleiben. Sie führen also nicht zu einer Kürzung der Ausbildungsförderung.

Auszubildende mit Kindern können einen Kinderbetreuungszuschlag erhalten.

Auszubildende mit Migrationshintergrund können leichter nach dem BAföG gefördert werden. Ausländische Auszubildende, die bereits langfristig aufenthaltsberechtigt sind oder eine dauerhafte Bleibeperspektive haben, werden auch ohne Anknüpfung an eine vorherige Mindesterwerbsdauer der Eltern gefördert.

Auszubildende, die ihre Ausbildung ganz oder teilweise im Ausland absolvieren, können leichter gefördert werden. So ist beispielsweise auch eine vollständige Ausbildung im EU-Ausland und der Schweiz förderungsfähig. Ab dem Schuljahr 2008/2009 werden zudem auch Auslandspraktika, die beim Besuch von Berufsfachschulen vorgeschrieben sind, förderungsfähig. Darüber hinaus werden an Praktika im außereuropäischen Ausland ab dem Schuljahr bzw. Wintersemester 2008/2009 generell keine höheren Anforderungen mehr gestellt als an Praktika im europäischen Ausland.
 

Infos zum Thema BAföG

 

 
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