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Bundeskanzler/in und Bundesregierung

Die Bundesregierung und der Bundespräsident (Exekutive) sind je eine der fünf Verfassungsorgane, desweitern gehört dazu der Bundesrat und der Bundestag (Legislative) und das Bundesverfassungsgericht (Judikative).
Die Exekutive steuert die politischen und staatlichen Geschäfte. Die Legislative übernimmt gesetzgebende Aufgaben und die Judikative hat rechtssprechende Aufgaben.

Die Bundesregierung setzt sich zusammen aus der Bundeskanzlerin und den Ministern und Ministerinnen (Bundeskabinett). Die Bundeskanzlerin ist das einzige gewählte Mitglied der Bundesregierung. Sie wird von den Abgeordneten des Deutschen Bundestages gewählt, während die Minister und Ministerinnen von der Kanzlerin verbindlich vorgeschlagen und dann vom Bundespräsidenten ernannt werden.

Da in Deutschland in der Regel keine Partei nach einer Wahl die absolute Mehrheit besitzt, wird ein Regierungsbündnis (Koalition) eingegangen. Diese kann aus zwei oder mehreren Partnern bestehen. Grundsätzlich wird der stärksten Partei das Recht gegeben, den Kanzler/die Kanzlerin zu stellen.

Nähere Infos bekommt ihr unter anderem hier:

 

 
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