Bundespräsident und Bundesversammlung
Der Bundespräsident wird alle fünf Jahre von der Bundesversammlung gewählt. Als Staatsoberhaupt bestehen seine Aufgaben u.a. in der Repräsentation der Bundesrepublik Deutschland im In- und Ausland, der völkerrechtlichen Vertretung der BRD, dem Abschluss von Verträgen mit anderen Staaten. Er hat Vorschlagsrecht für die Wahl des Bundeskanzlers, er ernennt Minister, Kanzler, Richter und hohe Beamte. Er setzt Gesetze in Kraft.
Der Bundespräsident muss die Deutsche Staatsbürgerschaft besitzen und darf höchstens zwei Legislaturperioden (10 Jahre) lang im Amt bleiben. Nach der Wahl durch die Bundesversammlung leistet er einen Amtseid.
Die verfassungsrechtliche Grundlage beruft sich auf das Grundgesetz, Abschnitte V, Art. 54 bis 61 GG.
Bisherige Bundespräsidenten:
Prof. Dr. Theodor Heuss (1949-1959)
Heinrich Lübke (1959-1969)
Dr. Gustav Heinemann (1969-1974)
Walter Scheel (1974-1979)
Prof. Dr. Karl Carstens (1979-1984)
Dr. Richard von Weizsäcker (1984-1994)
Prof. Dr. Roman Herzog (1994-1999)
Johannes Rau (1999-2004)
Dr. Horst Köhler ( 2004 -31. Mai 2010)
Seit dem 30.06.2010 ist Christian Wulff Bundespräsident.
Die Bundesversammlung wählt den Bundespräsidenten. Diese Versammlung wird extra für diese Wahl einberufen und hat sonst keine andern Befugnisse. Sie besteht aus allen Bundestagsabgeordneten und einer gleichen Zahl an Vertretern der Bundesländer, die von den Landtagen gewählt werden.











